Redaktionelle Anforderungen

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Nutzer von Display & Video 360 müssen diese Google Ads-Richtlinie befolgen. Weitere Einschränkungen finden Sie in der Display & Video 360-Hilfe.

Google legt viel Wert auf Nutzerfreundlichkeit. Deswegen müssen alle Anzeigen, Assets und Ziele hohen fachlichen und redaktionellen Anforderungen genügen. Wir gestatten nur Anzeigen, die unmissverständlich und professionell gestaltet sind und Nutzer zu relevanten, nützlichen Inhalten weiterleiten, mit denen sie leicht interagieren können.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Richtlinienverstöße bei Anzeigen. Was geschieht bei Richtlinienverstößen?

Stil und Rechtschreibung

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Anzeigen oder Assets, die nicht nach den allgemeingültigen Regeln für Rechtschreibung oder Grammatik verfasst sind

Beispiele: „Kaufen Blumen hier“ oder „Hier Blumen kaufn“ anstelle von „Hier Blumen kaufen“

Hinweis: Bei manchen markenrechtlich geschützten Begriffen sowie Namen von Unternehmen oder Produkten werden nicht die allgemeingültigen Regeln für Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung oder Großschreibung angewendet. Wenn Sie solche Namen in Ihren Anzeigen nutzen möchten, müssen Sie zuerst eine Überprüfung beantragen und nachweisen, dass die nicht normgerechten Begriffe auf der Website oder in der App einheitlich verwendet werden.

Rotes Kreuzsymbol (×) Unverständliche oder nicht sinnvolle Anzeigen oder Assets

Beispiele: unsinniger oder zu allgemeiner Anzeigentext; zu allgemeine oder unklare Werbung; abgeschnittener oder unvollständiger Anzeigentext

Rotes Kreuzsymbol (×) Anzeigen oder Assets, in denen die maximale Zeichenanzahl für Sprachen mit Zeichen doppelter Breite überschritten wird

Hinweis: Die maximal zulässige Zeichenanzahl richtet sich danach, ob der Text in einer Sprache mit Zeichen einfacher oder doppelter Breite verfasst ist. Bei Sprachen mit Zeichen doppelter Breite, etwa Chinesisch, Japanisch oder Koreanisch, sind die Zeichen doppelt so breit wie bei Sprachen mit Zeichen einfacher Breite. Daher sind für diese Sprachen maximal halb so viele Zeichen wie für andere Sprachen zulässig.

Rotes Kreuzsymbol (×) Anzeigen oder Assets, die nicht dem unmissverständlichen und informativen Präsentationsstil der Google-Suchergebnisse entsprechen

Beispiele: Anzeigen mit Aufzählungspunkten oder nummerierten Listen; Anzeigen mit einem allgemein gehaltenen Call-to-Action wie „Hier klicken“, der für jede Anzeige verwendet werden könnte

Zeichensetzung und Symbole

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Nicht korrekt oder zweckmäßig eingesetzte Satzzeichen oder Symbole

Beispiele: Ausrufezeichen im Anzeigentitel; wiederholte Satzzeichen oder Symbole; Zahlen, Buchstaben und Symbole, die nicht entsprechend ihrer eigentlichen Bedeutung oder nicht zweckgemäß verwendet werden (z. B. die Verwendung von „@ home“ für „zu Hause“); nicht normgerechte Verwendung von Hochstellungen; nicht normgerechte Symbole oder Zeichen wie etwa Sternchen, Aufzählungs- und Auslassungszeichen; übermäßige oder effekthascherische Verwendung von Zahlen, Symbolen oder Satzzeichen (z. B. „B1umen“, „Blum€n“, „Blumen!!!“, „B*l*u*m*e*n“ oder „B.L.U.M.E.N“); zweimalige oder noch häufigere Verwendung von Ausrufe- oder Fragezeichen im Anzeigentext

Hinweis: In einigen Fällen sind bestimmte, nicht normgerechte Satzzeichen und Symbole zulässig. Marken sowie Namen von Unternehmen oder Produkten, die nicht normgerechte Satzzeichen oder Symbole enthalten und so auf der Zielseite konsistent dargestellt werden, dürfen möglicherweise in Anzeigen verwendet werden. Zudem ist die allgemein gebräuchliche Verwendung von Symbolen zulässig, etwa Sternchen zur Angabe der Hotelkategorie (5*-Hotel) oder als Hinweis, dass gesetzlich vorgeschriebene Bestimmungen gelten. Wenn Sie solche Satzzeichen oder Symbole verwenden möchten, müssen Sie eine Überprüfung anfordern.

Rotes Kreuzsymbol (×) Ungültige oder nicht unterstützte Zeichen

Beispiele: Emojis, halbbreite Katakana („Single-Byte-Katakana“)

Großschreibung

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Falsche oder nicht zweckgemäß eingesetzte Großschreibung

Beispiele: Übermäßige oder unnötige Verwendung von Großschreibung wie z. B.: BLUMEN, BlUmEn, B.L.U.M.E.N

Hinweis: In einigen Fällen ist nicht normgerechte Großschreibung zulässig. Für Gutscheincodes, übliche Abkürzungen wie "KFZ", Marken sowie Namen von Unternehmen oder Produkten können Sie eine Überprüfung beantragen, um festzustellen, ob nicht normgerechte Großschreibung zulässig ist.

Wiederholung

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Ungewöhnliche, übermäßige oder unnötige Wiederholungen von Namen, Wörtern oder Wortgruppen

Hinweis: Diese Richtlinie gilt auch für Assets, in denen Inhalte des Anzeigentexts wiederholt werden.

Beispiel: Name des Werbetreibenden oder Produktname wird wiederholt

Rotes Kreuzsymbol (×) Asset-Text, in dem Wörter oder Wortgruppen aus demselben Asset oder aus einem anderen Asset derselben Anzeigengruppe, Kampagne oder desselben Kontos wiederholt werden

Unzulässige Abstände

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Auslassen eines Leerzeichens oder Hinzufügen unnötiger Leerzeichen

Beispiele: „Sonderangebot,Blumen kaufen“; „hierBlumenkaufen“

Rotes Kreuzsymbol (×) Übermäßige oder effekthascherische Verwendung von Leerzeichen

Beispiele: „B l u m e n“, „HierBlumenKaufen“

Hinweis: Bei manchen markenrechtlich geschützten Begriffen sowie Namen von Unternehmen oder Produkten werden nicht die allgemeingültigen Regeln für Zeichenabstände angewendet. Wenn Sie solche Namen in Ihren Anzeigen nutzen möchten, müssen Sie zuerst eine Überprüfung beantragen und nachweisen, dass die nicht normgerechten Begriffe auf der Website oder in der App einheitlich verwendet werden.

Telefonnummer im Anzeigentext

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Verwendung einer Telefonnummer im Anzeigentext

Beispiel: „0123 456789 anrufen“ in die Textzeile der Anzeige einfügen

Hinweis: Wenn Sie möchten, dass Nutzer Sie anrufen, können Sie Anruf-Assets oder Anrufanzeigen verwenden, anstatt die Telefonnummer im Anzeigentext anzugeben. Falls der Name Ihres Unternehmens eine aktive Telefonnummer ist wie „0123 BEISPIEL“, fordern Sie eine Überprüfung an, um festzustellen, ob sie im Anzeigentext verwendet werden darf.

Unzulässige Verwendung von Anzeigenfunktionen

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Anzeigen oder Assets, bei denen die Funktionen des Anzeigenblocks nicht zweckgemäß verwendet werden

Beispiele: Anzeigen ohne Werbeinhalte; Textanzeigen mit fehlender Textzeile; Verwendung des URL-Felds als zusätzliche Textzeile; animierte Anzeigen mit Spielen oder Wettbewerben, bei denen Preise oder andere Prämien zu gewinnen sind; Anzeigen, in denen Nutzer zum Klicken aufgefordert werden, um ein Spiel, einen Wettbewerb oder einen Preis zu gewinnen; mit dem Screenshot einer Textanzeige eine tatsächliche Textanzeige nachahmen; im Anzeigentext sichtbare ValueTrack-Tags; hochgeladene benutzerdefinierte HTML5-Anzeigen mit geänderter Anklickbarkeit

Hinweis: Audio und Video sind zulässig, müssen standardmäßig jedoch deaktiviert oder pausiert sein.

Hinweis: Bei HTML5-Anzeigen kann die Anklickbarkeit nicht mit „Interaktionsfläche“ (in Google Web Designer) oder JavaScript Exitapi.exit() geändert werden. Weitere Informationen zu geänderter Anklickbarkeit

Nicht identifiziertes Unternehmen

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Anzeigen oder Ziele, bei denen die beworbenen Produkte, Dienstleistungen oder die beworbene juristische Person nicht genannt werden

Beispiele: Anzeigen ohne Produktname, Name des Unternehmens oder angezeigte URL; animierte Anzeigen, bei denen der abschließende statische Frame nach der Animation keine klar sichtbaren Angaben enthält, die eine Identifizierung ermöglichen (etwa den Namen des Produkts oder Unternehmens, das Logo oder die angezeigte URL); App-Anzeigen ohne den App-Namen sowie die Download-Quelle im Creative oder auf der Landingpage

Anforderungen an Unternehmensnamen

Diese Richtlinie gilt für Anzeigenformate, bei denen ein Unternehmensname angegeben werden muss. Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Angabe eines Namens für ein Unternehmen, der nicht der Domain, dem anerkannten Namen des Werbetreibenden oder der herunterladbaren App entspricht, für die geworben wird

Beispiele (unvollständig): allgemeine oder ortsbezogene Firmennamen wie "Klempner Berlin" oder "Mietwagen München"

Rotes Kreuzsymbol (×) Die Verwendung von Werbeausdrücken im Feld für den Unternehmensnamen

Beispiel (unvollständig): "Mustermanns Schuhe kaufen" oder "Aktionsangebot von Mustermann-Heimservices"

Aufgrund des breiten Spektrums an möglichen Unternehmensnamen haben wir hier einige spezielle Hinweise zusammengestellt:

Auf dem Domainnamen basierende Unternehmensnamen: Sie können Ihren Domainnamen mit entsprechenden Leerzeichen zwischen den einzelnen Wörtern als Unternehmensnamen verwenden. Beispielsweise könnte www.juweliermustermann.de in der Anzeige als "Juwelier Mustermann" bezeichnet werden.

Reseller und autorisierte Händler: Wenn Sie ein autorisierter Reseller oder Händler für ein Produkt oder eine Dienstleistung sind, machen Sie das in der Bezeichnung deutlich. Ein Autohändler für Fahrzeuge der Marke "Traumauto" in München könnte beispielsweise den Unternehmensnamen "Traumauto München" verwenden.

Bildqualität

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Bilder, die auf der Seite oder verkehrt herum dargestellt werden oder nicht die gesamte Fläche der ausgewählten Bildgröße einnehmen

Rotes Kreuzsymbol (×) Bilder, die unscharf, undeutlich oder nicht erkennbar sind oder die unleserlichen Text enthalten

Rotes Kreuzsymbol (×) Bilder mit Flacker- und Blitzeffekten oder anderweitigen Ablenkungen

Hinweis: Mauseffekte wie Grafiken, die auf Mausbewegungen reagieren, sind zulässig, sofern sie vom Nutzer ausgelöst werden und maximal fünf Sekunden dauern.

Rotes Kreuzsymbol (×) Anzeigen, die über den Frame hinaus maximiert werden oder die Website oder App anderweitig beeinträchtigen

Informationen zum Korrigieren abgelehnter Anzeigen oder Assets Wenn Sie das Bild nicht so ändern können, dass diese Anforderungen eingehalten werden, laden Sie ein anderes Bild hoch, das der Richtlinie entspricht.

Videoqualität

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Videos mit unleserlichem Text, schlechter Tonqualität oder unscharfen, undeutlichen bzw. unkenntlichen Bildern

Informationen zum Korrigieren abgelehnter Anzeigen oder Assets Wenn Sie das Video nicht so ändern können, dass diese Anforderungen eingehalten werden, laden Sie ein anderes Video hoch, das der Richtlinie entspricht.

Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Sie Fragen zu unseren Richtlinien haben, wenden Sie sich bitte an den Google Ads-Support.

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